Anwältin für Arbeitsrecht

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LEISTUNGSÜBERSICHT IHRER ANWÄLTIN IM ARBEITSRECHT

ARBEITSVERTRAG, DIENST- UND WERKVERTRAG

Fehler in Arbeitsverträgen können später viel kosten. Deshalb sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer unbedingt überprüfen, wozu sie sich vertraglich verpflichten.

ABMAHNUNG UND KÜNDIGUNG

Oftmals kann der Arbeitnehmer gegen eine Abmahnung oder Kündigung rechtlich vorgehen. Dafür ist ein anwaltliches Beratungsgespräch ratsam.

AUFHEBUNGSVEREINBARUNG UND ABFINDUNG

Falsche Angaben in einer Aufhebungsvereinbarung können erhebliche Nachteile erbringen. Ob Ansprüche auf eine Abfindung bestehen, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Deshalb sollten Sie solche Vereinbarungen sicher in die Hände Ihrer Anwältin für Arbeitsrecht geben.

SCHWERPUNKT ARBEITSRECHT

Durch die Vielzahl jährlich bearbeiteter Mandate für Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist uns im Fachgebiet Arbeitsrecht kein arbeitsrechtlicher Fall fremd.

Hammer Anwältin für Arbeitsrecht

KÜNDIGUNGSSCHUTZKLAGE

Im Zweifel für den Arbeitnehmer. Grundsätzlich kann gegen jede Kündigung innerhalb der Ausschlussfrist eine Kündigungsschutzklage erhoben werden.

ARBEITSZEUGNIS

Der Arbeitnehmer hat nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses den Anspruch auf ein qualifiziertes, wohlwollendes Arbeitszeugnis, das dem beruflichen Fortkommen des Arbeitnehmers dienlich ist.

LOHNRÜCKSTAND UND VERGÜTUNGSKLAGE

Bei nachweislich getaner Arbeit wird der Arbeitnehmer vom Gesetzgeber geschützt. In Absprache mit Ihrer Anwältin für Arbeitsrecht lohnt sich oftmals eine Lohnklage oder Vergütungsklage.

JEDERZEIT EINE STARKE UNTERSTÜTZUNG

Wir setzen uns zuverlässig und leidenschaftlich vor den Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten sowie dem Bundesarbeitsgericht für Sie ein, bringen Sie aber auch gerne in einem Mediationsverfahren zu Ihrem Recht.

Annette von Wiedebach

Rechtsanwältin | Fachanwältin für Familien- und Erbrecht | Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht

Als erfahrene Fachanwältin im Fachanwaltslehrgang für Arbeitsrecht stehe ich Ihnen bei allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten mit Rat und Tat zur Seite. Ob Arbeitgeber oder Arbeitnehmer in einem mittelständischen Unternehmen oder Kleinbetrieb, meine intensive Unterstützung fängt bei der Erstberatung an und zieht sich bis zu einer zufriedenstellenden Lösungsfindung.

Dabei besteht meine Arbeit hauptsächlich in der Gestaltung von Arbeitsverträgen, Dienst- und Werkverträgen sowie der Gestaltung von Aufhebungsvereinbarungen und Abfindungsregelungen. Außerdem finden Sie im Fall der Fälle einer Kündigung in mir eine Vertretung vor dem Arbeitsgericht. Auch bei Lohnrückstand oder Zeugnisstreitigkeiten können Sie sich auf die Hilfe Ihrer Anwältin für Arbeitsrecht verlassen.

In notariellen Angelegenheiten steht Ihnen in unserem Hause gerne Notar Norbert Lühring zur Verfügung.

Meine Arbeit ist auch Teamarbeit. Dabei werde ich maßgeblich durch die gepr. Rechtsfachwirtin Melanie Schedler unterstützt. Gerne können Sie uns bei Fragen zum Thema Arbeitsrecht einfach ansprechen. Wir freuen uns auf Sie!

ARBEITSRECHT

Allgemeine Fragen rund um das Thema.

Darf ich am Arbeitsplatz privaten Angelegenheiten nachgehen wie z.B. Web-Suchen oder WhatsApp?

Grundsätzlich ist es nicht empfehlenswert, während der Arbeitszeit privaten Angelegenheiten nachzugehen. Im Einzelfall können Regelungen privater Angelegenheiten vertraglich festgelegt sein. Jedoch sollte es unterlassen werden, auf betriebseigenen Geräten im Internet zu surfen.

Wie oft darf ein Mitarbeiter ohne Grund in befristeten Arbeitsverhältnissen beschäftigt sein?

In der maximalen Beschäftigungsdauer von zwei Jahren darf ein befristetes Arbeitsverhältnis höchstens dreimal verlängert werden. Danach sieht der Gesetzgeber ein unbefristetes Arbeitsverhältnis vor.

Kann ein Arbeitsvertrag auch mündlich abgeschlossen werden?

Grundsätzlich können Arbeitnehmer und Arbeitgeber Arbeitsverträge mündlich abschließen. Aber es ist sehr empfehlenswert, einen schriftlichen Arbeitsvertrag festzulegen. Dabei ist es für Arbeitgeber und Arbeitnehmer wichtig zu überprüfen, wozu sie sich vertraglich verpflichten. Deshalb ist ein Beratungsgespräch bei Ihrer Anwältin für Arbeitsrecht empfehlenswert.

ICH BIN IHRE ANSPRECHPARTNERIN

Ich freue mich auf Sie und stehe mit Recht an Ihrer Seite.

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